BEITRAGSORDNUNG 2017

A) Beiträge

Die Jahresbeiträge werden am 15.3. eines Jahres fällig. Die Höhe richtet sich nach folgenden Beitragsgruppen:

Gruppe | Bezeichung | Beitrag

110 Einzelmitglied, ab 30 J | 360€

111 Partner, ab 30 J | 280

115 Probejahr Einzelmitglied/Partner | 180

116 Probe-Halbjahr Einzelmitglied/Partner | 100

120 Unter 30-Jährige | 200

125 Probejahr Unter 30-Jährige | 100

126 Probehalbjahr Unter 30-Jährige | 70

128 Schüler, Studenten, Azubis etc. bis 25 J | 140

130 Jugendliche ab 15 – 18 J | 120

131 Jugendliche ab 15 – 18 J, Mitgliederkind | 100

140 Jugendliche ab 10 – 14 J | 80

141 Jugendliche ab 10 – 14 J, Mitgliederkind | 60

150 Kinder bis 9 J | 20

160 Zweites und weitere Mitgliederkinder bis 25 J | 0

170 Aktive ab 30 J, Zweitmitgliedschaft | 180

171 Außerhalb NRW wohnende Medenspieler | 80

172  Beitragsfreie Spieler und Trainer | 0

180  Passive Mitglieder | 80

190  Ehrenmitglieder | 0

200  Beitragsfreie Mitglieder ab 1.10. |  0

B) Verzehrbon

Für Mitglieder der Statusgruppen 110 – 126 wird jährlich ein Verzehrbon von 60 € am 20.9. eines jeden Jahres fällig. Ist die Mitgliedschaft vorher gekündigt worden, ermäßigt sich der Verzehrbon auf 30 €. Der Verzehrbon ist in der Zeit ab 1.10. – 31.03. einzulösen.

C) Weitere Beiträge und Kostensätze

200 Mitgliedskarte | 8

210 Tageskarte für Gäste von Mitgliedern

(bis zu 5x/Saison für einen Gast) | 10

211 Tageskarte für jugendliche Gäste (max. 5x/Saison) | 5

220 Tageskarte für passive Mitglieder (max. 5x/Saison) | 5

230 Monatskarte für Gaststudenten | 40

240 Monatskarte für Erwachsene (nur 1x/Saison) | 60

280 Rücklastschriften | 10

290 Mahnkosten | 5

D) SEPA-Einzug

Die fälligen Beiträge und der Verzehrbon werden am Fälligkeitstag bzw. bei Sonn-/ Feiertagen am darauffolgendenWerktag im Rahmen des SEPA-Mandates eingezogen. Beträge nach C) werden nach Anfall zeitnah ohne weitere Ankündigung eingezogen. Evtl. Forderungen von Mitgliedern an den Club können hierbei nicht verrechnet werden.

Erläuterung der Beitragsgruppen

Die Beitragsgruppen richten sich in nach dem Lebensalter und sozialen Status des Mitgliedes. Die Beitragsgruppen werden mit Beginn eines neuen Kalenderjahres ggf. geändert. Bis auf die Beitragsgruppe 180 haben alle Mitglieder den Aktivstatus.

110 erwachsene Einzelmitglieder, erster Ehe-/Lebenspartner und getrennt lebende Ehepartner ab dem Kalenderjahr der Vollendung des 30. Lebensjahres

111 zweiter Ehe-/Lebenspartner, der in häuslicher Gemeinschaft mit einem Mitglied lebt, ab dem Kalenderjahr der Vollendung des 30. Lebensjahres

115 Ermäßigung des Beitrages für Beitragsgruppe 110 und 111 bei Eintritt im 1. Halbjahr

116 Ermäßigung des Beitrages für Beitragsgruppe 110 und 111 bei Eintritt ab 1.7. – 30.9.

120 Mitglieder, die im Kalenderjahr das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

125 Ermäßigung für Beitragsgruppe 120 bei Eintritt im 1. Halbjahr

126 Ermäßigung für Beitragsgruppe 120 bei Eintritt ab 1.7. – 30.9.

128 Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJ-leistende bis einschl. des Kalenderjahres, in dem das 25. Lebensjahr vollendet wird; jährlicher Nachweis erforderlich

130 Jugendliche, die im Kalenderjahr ihr 15. Lebensjahr vollenden bis zu dem Kalenderjahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird

131 Jugendliche von Mitgliedern, die im Kalenderjahr ihr 15. Lebensjahr vollenden bis zu dem Kalenderjahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird

140 Jugendliche, die im Kalenderjahr ihr 10. Lebensjahr vollenden bis zu dem Kalenderjahr, in dem das 14. Lebensjahr vollendet wird

141 Jugendliche von Mitgliedern, die im Kalenderjahr ihr 10. Lebensjahr vollenden bis zu dem Kalenderjahr, in dem das 14. Lebensjahr vollendet wird

150 Kinder, soweit sie im Kalenderjahr das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

151 Kinder im Probejahr, soweit sie im Kalenderjahr das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

160 zweites Kind und weitere, ggf. noch in der Ausbildung befindliche Kinder von Mitgliedern bis 25 Jahre (siehe auch BG 128)

170 erwachsene Mitglieder, die bereits in einem anderen Tennisclub Vollmitglied sind, jährlicher Nachweis erforderlich;

171 außerhalb NRW wohnende Spieler

172 beitragsfreie Spieler und Trainer

180 passive Mitglieder

190 Ehrenmitglieder