HAUSORDNUNG
1. Häuser
1.1 Die Einrichtungen beider Clubhäuser dienen ausschließlich den Clubmitgliedern, deren Gästen und HAT-Mitgliedern.
1.2 Das Betreten des Clubhauses Rot mit Tennisschuhen, die auf den Plätzen getragen wurden, ist untersagt. Das gilt für sämtliche Räume einschl. des Eingangsbereichs. Abstellmöglichkeiten für Schuhe befinden sich auf der Westterrasse.Das Clubhaus und die Terrasse Grün dürfen nur mit gesäuberten Schuhen betreten werden.
1.3 Kinder unterstehen der Aufsichtspflicht der Eltern. Sie haben für einen ungestörten Spielbetrieb zu sorgen.
1.4 Hunde sind auf der Anlage erlaubt, wenn sie angeleint sind, stillhalten und nichtaggressiv sind. Verschmutzungen sind vom Hundehalter zu beseitigen.
1.5 In allen Räumen besteht Rauchverbot.
1.6 Öffnungszeiten
Sporträume:
Sommersaison 8 Uhr – mindestens 20 Uhr
Wintersaison geschlossen
Clubräume (Rot)
Sommersaison täglich: 10 Uhr – mind. 20 Uhr bzw. spätestens 30 Min. vor Turnierbeginn
Wintersaisondienstags bis freitags: 16 Uhr – mindestens 20 Uhr
sonntags und feiertags: 12 Uhr – mindestens 20 Uhr
Clubräume (Grün)
Sommersaison täglich: 15 Uhr – mind. 20 Uhr samstags, sonntags, feiertags: 11 Uhr – mindestens 20 Uhr
Wintersaison geschlossen
1.7 Warme Küche gibt es in der Sommersaison ab 12 Uhr und in der Wintersaison ab 17 Uhr jeweils bis mindestens 20 Uhr.
1.8 Die Bezahlung des Verzehrs ist täglich vorzunehmen. Bei berechtigten Ausnahmen ist der tägliche Verzehrzettel zu unterschreiben. Die unterschriebenen Verzehrzettel werden bei der Abrechnung ausgehändigt. Nicht unterschriebene Verzehrzettel können später nicht mehr beanstandet werden.
2. Kegelbahn
2.1 Die Kegelbahn kann für folgende Zeitabschnitte von allen Clubmitgliedern gemietet werden
A: nachmittags bis max. 19.30 Uhr
B: abends bis max. 24.00 Uhr
Die Kegelbahnmiete beträgt für einen Zeitabschnitt (incl. Umsatzsteuer)
– € 22,50 für Kegelclubs, an denen Mitglieder beteiligt sind,
– € 30,– für Kegelclubs, an denen keine Mitglieder beteiligt sind.
Das Kegeln von Clubs, die ausschließlich aus Nichtmitgliedern bestehen, muss vom Vorstand genehmigt werden.
2.2 Zum Kegeln werden saubere Sportschuhe erwartet.
Die Kugellaufbahn darf nicht betreten werden.
2.3 Der Kegelbahn-Automatik-Raum darf nur von vom Vorstand ermächtigten Personen betreten werden. Das Betreten geschieht auf eigene Gefahr.
2.4 Die Kegelbahngebühr ist am gleichen Tag bei der Gastronomie zu entrichten.
2.5 Die Gebühr ist von Kegelclubs, die an festgelegten Abenden kegeln, auch dann zu entrichten, wenn das Kegeln aus nicht clubbedingten Gründen ausfällt. Ausfallende Kegelabende sind der Gastronomie mindestens 24 Std. vorher mitzuteilen.
3. Plätze und Anlagen
3.1 Das Betreten der Clubanlage ist nur Clubmitgliedern und deren Gästen gestattet.
3.2 Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden.
3.3 Der Ressortleiter Platz oder der Platzmeister/in, bzw. bei deren Abwesenheit ein anderes Vorstandsmitglied, entscheiden über die Bespielbarkeit der Plätze. Sie sind berechtigt, Plätze zu sperren.
3.4 Die Benutzung der Parkplätze regelt sinngemäß § 1 der StVO. Die Fahrzeuge sind so weit wie möglich vorzuziehen. Parken in der zweiten Reihe ist nur gestattet, wenn ein Schild den Fahrzeughalter kennzeichnet.
3.5 Fahrräder sind in bzw. an den dafür vorgesehenen Fahrradständern abzustellen. Das Abstellen im Haus, an den Zäunen, auf den Wegen oder Terrassen ist nicht gestattet.
3.6 Der Parkplatz der Ökonomie ist gekennzeichnet und freizuhalten.
3.7 Die Einrichtungen des Clubs sind pfleglich zu behandeln. Für unabsichtliche Beschädigungen wird eine umgehende Meldung an den Vorstand erwartet. Vorsätzliche und fahrlässige Beschädigungen müssen vom Verursacher ersetzt werden.
3.8 Alle Mitglieder werden aufgefordert, die Clubanlage sauber zu halten.